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Sickergruben


Frage:
Dürfen in Kleingartenanlagen Sickergruben betrieben werden ?

Antwort:
In der Rahmengartenordnung des Landesverbandes Brandenburg der Gartenfreunde e.V. heißt es dazu: „Fäkalien und Abwässer sind nach Stand der Technik und unter Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes vom Kleingartenpächter zu beseitigen. Sie dürfen nicht ins Erdreich versickern. Es sind lediglich unter Bestandschutz stehende funktionierende Kleinkläranlagen und abflußlose Sammelgruben zulässig."