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Rücksichtnahme und Toleranz


Frage:
Ich habe einen Garten in einer Gartenanlage. Vor zwei Jahren bekam eine junge Familie den oberhalb meiner Parzelle liegenden Garten. Seitdem war es mit der Ruhe vorbei: laute Radiomusik, Bohren, Hämmern, Sägen. In diesem Jahr zog der Nachbar einen Blechzaun, wodurch meine Beete nachmittags im Schatten liegen und die Pflanzen nicht richtig gedeihen. Außerdem sieht es nicht schön aus. Wie können diese Schandflecke wieder rückgängig gemacht werden?

Antwort:
Organisierte Kleingärtner (im Verein oder Sparten) unterliegen in ihrer Handlungsweise den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes, der Gartenordnung mit vereinsspezifischen Ergänzungen, aber auch anderen gesetzlichen Bestimmungen, z. B. zum Natur-und Umweltschutz, zum Baugesetz. Alle Gesetze sind Rahmenbedingungen, die genügend Spielraum lassen zur Verwirklichung eigener Vorstellungen und Visionen. Zwei wichtige Grundsätze sind dabei zu beachten:

1. Bestehende Gesetze und Ordnungen dürften dabei nicht unterlaufen bzw. ausgehebelt werden.

2. Alle Maßnahmen und Aktivitäten im eigenen Garten dürfen nicht auf Kosten oder zu Lasten des Nachbarn gehen, sie dürfen seine
Möglichkeiten nicht einschränken.

Natürlich ergeben sich des öfteren zwischen jungen und älteren Gartennutzern unterschiedliche Auffassungen über das Leben im Garten. Gegenseitige Rücksicht und Toleranz sind unverzichtbare Bestandteile des kleingärtnerischen Daseins!
Alle anderen Fragen regelt die Gartenordnung des Vereins, an die sich alle zu halten haben.
Bei Streitfällen kann die Schiedskommission angerufen werden, sie klärt die rechtlichen Probleme zwischen den Parteien, notwendige Entscheidungen trifft der Vereinsvorstand.
Kleingärten und Kleingartenanlgen sind nach unseren heutigem Verständnis sowohl Nutz- wie auch Erholungsgärten.
Der Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde orientiert als Zielstellung für die nächsten Jahre die Umgestaltung und Entwicklung der bestehenden Gärten und Anlagen zum naturnahen Garten und Gartenanlagen. Als bestätigte Dauerkleingartenanlagen üben sie eine wichtige Funktion im öffentlichen Grün der Städte und Gemeinden aus.
Schöne und gut genutzte Gärten und -anlagen, in denen die Nutzer und ihre Familien Freude und Entspannung finden - das ist das Ziel und der Maßstab! Alles, was dem entgegenläuft, sollte aus Kleingartenanlagen verbannt werden.