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Einfriedung


Frage:
Kann ich als Eigentümer eines Gartengrundstücks vom Nachbarn verlangen, daß er den zusätzlich errichteten Grenzzaun (zwei Meter hohes dichtes Rohrgeflecht) entfernt? Dieser Zaun sieht häßlich aus und wirft außerdem viel Schatten

Antwort:
Die Grenzbebauung bzw. -bepflanzung ist für organisierte Kleingärtner im Bundeskleingartengesetz und für private Grundstücksbesitzer in bürgerlichen Gesetzbuch bzw. im Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetz geregelt. Aus Unkenntnis ergeben sich immer wieder Probleme.
Zäune bzw. Grenzbepflanzungen sollen einerseits Eigentum abgrenzen, andererseits aber nicht zu Beeinträchtigungen oder Schäden eines der Partner führen.
Zu Beeinträchtigungen oder Schäden gehören
> Beschattung von Pflanzen und
BodenDurchwurzelung ins andere
Grundstück
> starke Beeinträchtigung von Durchsichten.
Die Errichtung eines zweiten Grenzzaunes (dichtes Rohrgeflecht) als Sichtblende und entsprechender Schattenwurf muß von Ihnen nicht akzeptiert werden. Fordern Sie Ihren Nachbarn schriftlich zur Beseitigung auf. Bei Nichtbeachtung strengen Sie eine Zivilklage an.

Frage:
Unser Nachbar hat Ostern plötzlich einen dichten Holzzaun zwischen unseren Grundstücken gezogen, obwohl 20 Jahre lang kein Zaun stand und auch nicht notwendig war. Der Zaun versperrt uns die Sicht und wirft Schatten. Was sollen wir tun?

Antwort:
Eine Abgrenzung durch Zäune zwischen Grundstücken ist grundsätzlich erst einmal sinnvoll. Allerdings sollte die Art des Zaunes und die Höhe zwischen den Nachbarn abgesprochen werden. Der Nachbar hätte also mit Ihnen reden müssen. Im Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetz vom 28. Juni 1996 heißt es im Abschnitt 8 § 29 -Anzeigepflicht: „Die Absicht, eine Einfriedung zu errichten, zu beseitigen, durch eine andere zu ersetzen oder wesentlich zu verändern ist dem Nachbarn mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. (2) Die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn der Nachbar weder die Einfriedung verlangen kann noch zu den Kosten beizutragen hat." Sie sollten sich schriftlich an den Nachbarn wenden und gegen den Zaun Beschwerde einlegen und diese auch begründen. Fordern Sie eine Änderung. Vielleicht finden Sie gemeinsam eine Lösung, die beiden Seiten gerecht wird.